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Kosten

Ihre Möglichkeiten

Client 3

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privatversichert sind, werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel übernommen. In welchem Umfang dies geschieht, ist im Versicherungsvertrag geregelt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme der Verhaltenstherapie zu klären. Das Honorar beträgt, gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), derzeit 100,55 € je Therapiestunde (50 Minuten). Sollten Sie Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.

Client 5

Beihilfeberechtigt

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel von der privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfestelle jeweils anteilig übernommen. In welchem Umfang dies geschieht, ist im Versicherungsvertrag bzw. den Bestimmungen der Beihilfestelle geregelt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung sowie Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Kostenübernahme der Verhaltenstherapie zu klären. Das Honorar beträgt, gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), derzeit 100,55 € je Therapiestunde (50 Minuten). Sollten Sie Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.

Client 6

Selbstzahler

Eine Möglichkeit besteht, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. Dies kann infrage kommen, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht erstattet bzw. übernimmt. Auch kann diese Möglichkeit für Sie in Betracht kommen, wenn Sie nicht möchten, dass bspw. die Krankenkasse oder Beihilfestelle eine Mitteilung über die Psychotherapie erhält. Das Honorar beträgt, gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), derzeit 100,55 € je Therapiestunde (50 Minuten). Sollte diese Möglichkeit für Sie infrage kommen, können wir Ablauf und Umfang besprechen.

Client 2

Gesetzliche Krankenkasse

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann Psychotherapie in meiner Praxis - in Ausnahmefällen - im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens übernommen werden. Dies kann dann infrage kommen, wenn Sie bereits vergeblich versucht haben, bei Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten mit Kassenzulassung einen Therapieplatz zu erhalten oder eine lange Wartezeit auf diesen haben. Durch das Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie zeitnah die Möglichkeit mit Psychotherapie zu beginnen, die für Sie nicht mehr aufschiebbar ist. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse diesbezüglich in Verbindung zu setzen. Gerne kann ich Sie bei den notwendigen Schritten unterstützen.

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